Steuertipps
Tipps für Arbeitnehmer: Auch Aufwendungen für Einrichtung von Homeoffice geltend machen
Bei der Steuererklärung wird den Arbeitnehmern eine Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.000 Euro gewährt. Wird die Grenze von 1.000 Euro überschritten, können die konkreten Ausgaben steuermindernd geltend gemacht werden. Werbungskosten sind alle Kosten, die dem Arbeitnehmer in Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis entstehen, z. B. Ausgaben für einen Laptop, Arbeitskleidung, Gewerkschaftsbeiträge oder Fortbildungen.
Aber auch wer sich wegen der Corona-Krise zu Hause beruflich bedingt ein Homeoffice einrichtet, kann die Kosten für Arbeitsmittel, wie Schreibtisch oder Bürostuhl geltend machen. Wenn die einzelnen Gegenstände jeweils weniger als 800 Euro netto kosten, können sie direkt im Jahr der Anschaffung von der Steuer abgesetzt werden. Bei höheren Ausgaben müssen die Kosten über mehrere Jahre abgeschrieben werden.
Tipps für Arbeitgeber: Investition in GWG
Wer bis Ende des Jahres noch in geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) investiert, kann diese in der Steuererklärung noch in diesem Geschäftsjahr geltend machen und komplett abschreiben. Seit 2018 können Gegenstände bis zu einem Nettobetrag von 800 Euro in voller Höhe als Betriebsausgabe oder Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Bisher galt ein Betrag von 410 Euro. Teurere Gegenstände müssen jeweils über mehrere Jahre abgeschrieben werden.